Volksabstimmungen in der Schweiz 2024

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Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2024.

Zurzeit sind in der Schweiz auf Bundesebene acht Volksabstimmungen vorgesehen, bei drei Urnengängen am 3. März, am 9. Juni und am 22. September. Dabei handelt es sich um sechs Volksinitiativen und zwei fakultative Referenden.

Der nächste Abstimmungstermin im bis ins Jahr 2043 festgelegten Abstimmungskalender ist der 24. November 2024.[1]

Abstimmungen am 3. März 2024[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergebnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nr. Vorlage Art Stimm-
berechtigte
Abgegebene
Stimmen
Beteiligung Gültige
Stimmen
Ja Nein Ja-Anteil Nein-Anteil Stände Ergebnis
665[2] Eidgenössische Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» VI 5'591'446 3'263'179 58,36 % 3'234'421 1'884'096 1'350'325 58,25 % 41,75 % 15:8 ja
666[3] Eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» VI 5'591'446 3'250'055 58,13 % 3'202'508 0'808'578 2'393'930 25,25 % 74,75 % 0:23 nein

Initiative für eine 13. AHV-Rente[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Button der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) war der Ansicht, dass die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) für viele Rentner – entgegen dem Verfassungsauftrag – nicht mehr für den Lebensunterhalt reiche. Dies gelte insbesondere für Frauen, da deren Pensionskassenrenten durchschnittlich nur halb so hoch seien wie jene der Männer. Um dies auszugleichen, reichte der SGB im Mai 2021 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass die monatliche AHV-Rente nicht nur 12 Mal, sondern 13 Nal pro Jahr ausbezahlt wird (in Anlehnung an den verbreiteten 13. Monatslohn), was einer Erhöhung um 8,33 Prozent entsprechen würde. Ausserdem durfte diese Massnahme keine Senkung der Ergänzungsleistungen nach sich ziehen. Der Bundesrat und das Parlament lehnten die Initiative ab. Die Mehrkosten von vier Milliarden Franken jährlich würden die AHV-Rechnung rasch aus dem Gleichgewicht bringen, eine Mehrheit der Pensionierten sei auf die Erhöhung gar nicht angewiesen und die langfristige Sicherung der AHV habe höhere Priorität. EVP, FDP, GLP, Die Mitte, SVP und Wirtschaftsverbände teilten diese Ansicht. Für die Verfassungsänderung waren SP, Lega, MCG, Grüne und zwei abweichende SVP-Kantonalparteien. Sie waren der Meinung, dass die AHV-Renten nicht mehr mit der Inflation mithalten würden. Die Reserven seien so hoch wie nie zuvor und die AHV habe im Vergleich zu den Pensionskassen deutlich niedrigere Verwaltungskosten. Zudem seien mit den jährlich erzielten AHV-Überschüssen von über 3,5 Milliarden Franken die Mehrkosten zum grössten Teil bereits gedeckt.[4] Die Initiative wurde mit fast drei Fünfteln der Stimmen überraschend deutlich angenommen und schaffte auch das Ständemehr.

Renteninitiative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus Sorge darüber, dass die AHV-Renten mit der bestehenden Ordnung ab etwa 2030 nicht mehr finanzierbar seien und aufgrund der ständig steigenden Lebenserwartung die Rentner über eine immer längere Zeit unterstützt werden müssten, reichten die Jungfreisinnigen im Juli 2021 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass das Rentenalter für Männer und Frauen zwischen 2028 und 2033 zunächst schrittweise auf 66 Jahre erhöht wird. Danach sollte es bei zunehmender Lebenserwartung automatisch weiter steigen. Die Anpassung sollte jedoch nicht gleichmässig verlaufen, sondern mit einem Faktor 0,8. Dieser hätte garantieren sollen, dass man auch in Zukunft etwa 20 Prozent seines Lebens in der Rente verbringen kann. Von den grossen Parteien unterstützten nur FDP und SVP die Initiative. Ihnen gegenüber standen der Bundesrat und mit deutlicher Mehrheit auch beide Kammern des Parlaments, insbesondere die Parteien EVP, GLP, Grüne, MCG, Die Mitte und SP. Die Gegner der Initiative hielten den vorgeschlagenen Automatismus für zu starr, da die Entwicklung der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes und des Gesundheitszustands der Bevölkerung nicht beachtet werde. Ebenso sei es nicht angebracht, das Rentenalter wieder zu erhöhen, noch bevor die im September 2022 beschlossene Rentenaltererhöhung bei den Frauen überhaupt umgesetzt sei. Zudem führe der Automatismus dazu, dass die Frage des angemessenen Rentenalters der politischen Diskussion praktisch entzogen würde, was nicht der politischen Tradition der Schweiz entspreche.[4] Die Initiative erhielt nur knapp ein Viertel aller Stimmen und wurde somit abgelehnt.

Abstimmungen am 9. Juni 2024[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergebnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nr. Vorlage Art Stimm-
berechtigte
Abgegebene
Stimmen
Beteiligung Gültige
Stimmen
Ja Nein Ja-Anteil Nein-Anteil Stände Ergebnis
667 Eidgenössische Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien
(Prämien-Entlastungs-Initiative)»
VI
668 Eidgenössische Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» VI
669 Eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» VI
670 Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
(Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
FR

Prämienentlastungsinitiative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den letzten Jahrzehnten nahmen die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung stark zu. Zu ihrer Deckung mussten die Prämien erhöht werden, die jedoch im Verhältnis zur Lohnentwicklung deutlich stärker anstiegen. Zudem kann der Mittelstand nicht von Prämienverbilligungen profitieren, was zunehmend zu einer starken finanziellen Belastung führt. Im Januar 2020 brachte die SP eine Volksinitiative zustande. Sie fordert, dass alle Versicherten höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen und dass sie für den Betrag darüber ebenfalls eine Prämienverbilligung erhalten. Diese sei zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen zu finanzieren. Die von den Grünen, dem MCG und dem Gewerkschaftsbund unterstützten Initianten argumentieren, bei einer Annahme der Initiative würde der Druck der ständig steigenden Gesundheitskosten weg von den Prämienzahlenden hin zur Politik verschoben, die dadurch einen Anreiz hätte, wirkungsvolle Massnahmen durchzusetzen. Zusammen mit dem Bundesrat ist die bürgerliche Parlamentsmehrheit jedoch der Ansicht, dass die Initiative keine Anreize zur Kostendämpfung schaffe und Mehrkosten von bis zu fünf Milliarden Franken jährlich verursache. Sie beschloss deshalb einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe, der bei einer Ablehnung in Kraft treten würde: Bisher erhöhte nur der Bund die Beiträge an die Prämienverbilligung bei steigenden Kosten automatisch, neu müssten dies auch die Kantone tun. Dadurch wären die Kantone verpflichtet, die Prämien zusätzlich um mindestens 360 Millionen Franken pro Jahr zu verbilligen.[5]

Kostenbremse im Gesundheitswesen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einen anderen Ansatz zur Eindämmung der Gesundheitskosten verfolgt die Kostenbremse-Initiative, die im März 2020 von der CVP (heute Die Mitte) eingereicht wurde. Basierend auf dem Prinzip der Schuldenbremse soll der Bund dazu verpflichtet werden, in der obligatorischen Krankenversicherung eine Kostenbremse einzuführen. Zusammen mit den Kantonen, den Krankenkassen und den medizinischen Leistungserbringern soll er mit verbindlichen Massnahmen dafür sorgen, dass die Kosten nicht mehr als ein Fünftel stärker steigen als das Wachstum der Löhne und der Gesamtwirtschaft. Zu den Befürwortern gehören auch EVP, EDU und der Krankenkassenverband Santésuisse. Sie sind der Ansicht, dass durch den Wegfall von Fehlanreizen jährlich sechs Milliarden Franken im Gesundheitswesen eingespart werden könnten, ohne Qualitätsverluste zu erleiden. Alle Akteure würden dazu gezwungen, sich auf verbindliche Massnahmen zu einigen. Der Bundesrat und übrigen Parteien sind hingegen der Meinung, dass die Initiative zu starr sei. Sie binde das erlaubte Kostenwachstum einseitig an die Lohn- und Wirtschaftsentwicklung und blende andere Gründe wie den medizinischen Fortschritt oder die Alterung der Bevölkerung aus. Die Parlamentsmehrheit beschloss einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, dass der Bundesrat festlegen müsste, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürften. Die Leistungserbringer müssten begründen, weshalb und wie stark die Kosten pro Bereich steigen werden, was mehr Transparenz schaffe. Falls die Kosten stärker steigen als vereinbart, müssten Bund und Kantone Korrekturmassnahmen prüfen.[5]

Freiheit und körperliche Unversehrtheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Reaktion auf die als einschränkend empfundenen staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, von denen die Impfung ein wesentlicher Teil der Strategie zur Pandemiebekämpfung war, reichte die Freiheitliche Bewegung Schweiz im Dezember 2021 eine Volksinitiative ein. Sie verlangt, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit eines Menschen die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen müsse. Zudem dürfe eine Person, die ihre Zustimmung verweigere, weder bestraft werden dürfen noch soll sie deswegen soziale oder berufliche Nachteile erfahren. Von den grossen Parteien unterstützt einzig die SVP die Initianten. Sie stammen aus den Reihen der radikalen Massnahmengegner oder sind Anhänger von Verschwörungsmythen; ihrer Ansicht sollen «weder Politik, Pharmaindustrie noch internationale Organisationen entscheiden können, ob ein implantierbarer Mikrochip, Nanopartikel, eine Gen-Manipulation, eine Impfung oder etwas anderes in unseren Körper kommt.» Der Bundesrat und fast alle anderen Parteien halten dem entgegen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit bereits in der Bundesverfassung verankert ist und schon heute niemand ohne Zustimmung geimpft werden darf. In Ausnahmesituationen könnten jedoch vorübergehende Einschränkungen für Ungeimpfte dazu beitragen, das Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen und strengere Massnahmen für alle zu verhindern. Zudem sei die Initiative derart allgemein und unbestimmt formuliert, dass unklar sei, welche Eingriffe noch möglich wären. Dies hätte unabsehbare Folgen in verschiedenen Bereichen, beispielsweise bei der Polizeiarbeit, im Strafvollzug oder im Asylwesen.[5]

Sichere Stromversorgung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Oktober 2023 verabschiedete das Parlament mit grosser Mehrheit das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Es sieht einen markanten Ausbau der inländischen Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien vor, um die Versorungssicherheit zu erhöhen und fossile Energieträger zu ersetzen. Neben Förderinstrumenten und Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz sieht es auch neue Regelungen für die Produktion, den Transport, die Speicherung und den Verbrauch von Strom vor. Windkraft- und Solaranlagen ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung sollen zu Anlagen von nationalem Interesse erklärt werden können und auf diese Weise von erleichterten Planungsbedingungen profitieren. Dasselbe gilt für 16 Projekte zum Ausbau der Wasserkraft. Gegen diesen Beschloss brachten die Fondation Franz Weber und der Verband Freie Landschaft Schweiz das Referendum zustande. Ihrer Meinung nach erleichtere das Gesetz das Roden von Wäldern, die Verschandelung der Landschaft und die Vernichtung geschützter Biotope. Ebenso würden Einsprachemöglichkeiten gegen bestimmte Projekte stark eingeschränkt. Namhafte Unterstützung erhält das Referendumskomitee einzig von der SVP (wobei sechs Kantonalsektionen diese Haltung nicht teilen). Zu den Befürwortern des Gesetzes gehören neben fast allen Parteien unter anderem der WWF, Pro Natura, Greenpeace, die Klimastreik-Bewegung und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Der rasche Ausbau der inländischen Stromproduktion verringere die Abhängigkeit von Energieimporten und vermindere das Risiko kritischer Versorgungslagen. Der Ausbau erfolge mit Rücksicht auf Natur und Landschaft, und in besonders schützenswerten Gebieten seien neue Anlagen ohnehin nicht erlaubt.[5]

Abstimmungen am 22. September 2024[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergebnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nr. Vorlage Art Stimm-
berechtigte
Abgegebene
Stimmen
Beteiligung Gültige
Stimmen
Ja Nein Ja-Anteil Nein-Anteil Stände Ergebnis
671 Eidgenössische Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» VI
672 Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) FR

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundeskanzlei BK: Blanko-Abstimmungstermine. Abgerufen am 16. Mai 2024.
  2. Vorlage Nr. 665. Bundeskanzlei, 3. März 2024, abgerufen am 2. März 2024.
  3. Vorlage Nr. 666. Bundeskanzlei, 3. März 2024, abgerufen am 2. März 2024.
  4. a b Volksabstimmung 3. März 2024 (Abstimmungsbüchlein). (PDF, 742 kB) Bundeskanzlei, 2024, abgerufen am 3. März 2024.
  5. a b c d Volksabstimmung 9. Juni 2024 (Abstimmungsbüchlein). (PDF, 2,06 MB) Bundeskanzlei, 2024, abgerufen am 1. Juni 2024.